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Notfall im Ausland: Was übernimmt die Versicherung?

27. August 2026 · Redaktion

Warum das Grundversicherungs-Obligatorium nicht reicht

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt im Ausland meist nur die Kosten, die auch in der Schweiz angefallen wären – oft weit weniger, als tatsächlich verrechnet wird. Eine Reiseversicherung mit Assistance-Baustein schliesst diese Lücke.

Was Assistance-Leistungen umfassen

  • Ärztliche Notfallhilfe vor Ort, inklusive Vermittlung von Ärzten und Spitälern.
  • Kostenübernahme für Behandlung und Spitalaufenthalt.
  • Rückführung in die Schweiz, wenn medizinisch sinnvoll und nötig.
  • 24-Stunden-Notrufnummer, die im Ernstfall koordiniert.

Was Sie im Ernstfall tun sollten

Vor grösseren Behandlungsentscheiden möglichst die Notrufnummer der Versicherung kontaktieren – das erleichtert die spätere Kostenübernahme erheblich.

Ergänzend zur Reiseversicherung

Für Rettungen (z. B. Bergungen, Helikoptereinsätze) empfiehlt sich zusätzlich eine Gönnerschaft bei einer Rettungsorganisation wie der Rega – das ist keine Versicherung, ergänzt aber sinnvoll den Reiseschutz.

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