Notfall im Ausland: Was übernimmt die Versicherung?
27. August 2026 · Redaktion
Warum das Grundversicherungs-Obligatorium nicht reicht
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt im Ausland meist nur die Kosten, die auch in der Schweiz angefallen wären – oft weit weniger, als tatsächlich verrechnet wird. Eine Reiseversicherung mit Assistance-Baustein schliesst diese Lücke.
Was Assistance-Leistungen umfassen
- Ärztliche Notfallhilfe vor Ort, inklusive Vermittlung von Ärzten und Spitälern.
- Kostenübernahme für Behandlung und Spitalaufenthalt.
- Rückführung in die Schweiz, wenn medizinisch sinnvoll und nötig.
- 24-Stunden-Notrufnummer, die im Ernstfall koordiniert.
Was Sie im Ernstfall tun sollten
Vor grösseren Behandlungsentscheiden möglichst die Notrufnummer der Versicherung kontaktieren – das erleichtert die spätere Kostenübernahme erheblich.
Ergänzend zur Reiseversicherung
Für Rettungen (z. B. Bergungen, Helikoptereinsätze) empfiehlt sich zusätzlich eine Gönnerschaft bei einer Rettungsorganisation wie der Rega – das ist keine Versicherung, ergänzt aber sinnvoll den Reiseschutz.
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