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Gepäckversicherung: Verlust, Diebstahl, Verspätung

4. September 2026 · Redaktion

Die drei häufigsten Fälle

  • Verlust: das Gepäck kommt gar nicht mehr an.
  • Diebstahl: Gepäck wird während der Reise gestohlen.
  • Verspätung: das Gepäck kommt erst Stunden oder Tage später an.

Was meist übernommen wird

Bei Verspätung werden häufig Ersatzkäufe (Kleidung, Hygieneartikel) bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Bei Verlust oder Diebstahl richtet sich die Entschädigung meist nach dem Zeitwert der Gegenstände, oft mit Höchstbeträgen pro Gegenstand.

Was oft ausgeschlossen ist

Bargeld, Schmuck über einer bestimmten Wertgrenze und elektronische Geräte sind häufig nur eingeschränkt oder gar nicht gedeckt – hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.

Praxistipp

Bei Verlust oder Beschädigung durch die Fluggesellschaft: Schaden sofort am Flughafen melden (PIR-Formular) – das ist Voraussetzung für die spätere Entschädigung.

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